Corona - ab 02.11. - Aikido-LEW

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Corona - ab 02.11.

wer - wann - wo

"aktuelle" (29.10.2020) Richtlinien:
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-29-oktober-2020/


Bericht aus der Kabinettssitzung vom 29. Oktober 2020 (Auszug)

Grundlegende Beschränkung der Kontakte notwendig
 
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vor diesem Hintergrund am 28. Oktober beschlossen, deutschlandweit abgestimmte und überall einheitlich durchzuführende Maßnahmen zu treffen. Die Staatsregierung begrüßt dieses konzertierte Handeln von Bund und Ländern und wird die getroffenen Beschlüsse konsequent und umgehend in Landesrecht umsetzen. Alle Maßnahmen sollen daher auch für Bayern am 2. November in Kraft treten. Das sind folgende zusätzliche Maßnahmen:

e) Geschlossen wird: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

Weiter gehende Anordnungen der örtlichen Behörden bleiben unberührt.
 

 
Befristung und Evaluierung der Maßnahmen
 
Die getroffenen Maßnahmen sind bis Ende November befristet. Bis dahin muss sich zeigen, ob die getroffenen Maßnahmen eine erkennbare Tendenz zur Abschwächung der Infektionsentwicklung auslösen und es gelingt, das ungezügelte Ansteigen der Infektionszahlen zu brechen. Die Maßnahmen werden zudem bereits zwei Wochen nach ihrem Inkrafttreten evaluiert und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vorgenommen.

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